DIE MARKE DEEJAY-D

Im Frühjahr 1987 begann der Diskjockey amateurhaft Platten zu drehen und gab sich zunächst den Namen Mixmaster-D. Das "D" am Ende stand dabei für seinen bürgerlichen Vornamen Dirk.

Während des Übergangs in die professionelle DJ-Welt gefiel Ihm dann aber dieser Name nicht mehr. Er befürchtete, durch das "MixMASTER" könnte bereits im Vorfeld beim Publikum ein affektierter Eindruck entstehen.

So änderte er dann 1991 den Namen in das heutige, neutralere deejay-d. Wobei das "D" immer noch für "Dirk" steht.

Seit Juni 2002 sind zudem die Rechte an der Wortmarke deejay-d durch das Deutsche Marken- und Patentamt in mehreren Bereichen geschützt.